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Das Recht legt den Schalter um: Vorschlag für ein einheitliches und umfassendes Ressourcenschutzrecht

Der Raubbau an Ressourcen bedroht die Lebensgrundlagen; ihr Schutz ist erklärtes politisches Ziel. Umso erstaunlicher ist es, dass es in Deutschland bislang kein einheitliches und umfassendes Ressourcenschutzrecht gibt. Zwei Rechtswissenschaftler machen nun erstmals einen Vorschlag.

Im Auftrag des Umweltbundesamtes haben die Umweltjuristen Prof. Dr. Alexander Roßnagel (Universität Kassel) und Prof. Dr. Anja Hentschel (Hochschule Darmstadt) ein umfassendes Regelungskonzept für ein Ressourcenschutzrecht der Bundesrepublik Deutschland vorgelegt. Es schlägt vor, bestehende Regelungen zu Schutz und Schonung von Rohstoffen, von Boden, Luft und anderen Ressourcen zusammenzufassen.

In Deutschland werden jedes Jahr 1,3 Milliarden Tonnen Rohstoffe verbraucht, 16,2 Tonnen pro Kopf. „In globaler Perspektive ist diese Art und Weise des Ressourcenverbrauchs nicht tragfähig; sie ist daher nach den Kriterien Nachhaltiger Entwicklung für die Zukunft weder hier noch in anderen Regionen der Erde verantwortbar. Ein grundlegendes Umsteuern ist daher notwendig. Ziel muss es sein, wirtschaftliche Entwicklung und Verbrauch von Ressourcen voneinander zu entkoppeln und die Inanspruchnahme natürlicher Ressourcen spürbar zu senken“, so Prof. Dr. Anja Hentschel. Dabei geht es nicht nur um den Verbrauch des einmaligen „Schatzes“ an nicht erneuerbaren Rohstoffen, sondern auch um die Inanspruchnahme physischen Raums (Fläche), die Übernutzung der Umweltmedien Wasser, Boden, Luft, strömender Ressourcen (z.B. Erdwärme, Wind, Gezeiten- und Sonnenenergie) und erneuerbarer Rohstoffe sowie um Verluste an Biodiversität.

Der Markt alleine kann es nicht schaffen, Schutz und Schonung natürlicher Ressourcen zu gewährleisten. Vielmehr muss die Rechtsordnung dazu beitragen, den erforderlichen Wandel in der Ressourcennutzung einzuleiten. Ein systematisches und ausgearbeitetes Ressourcenschutzrecht gibt es jedoch weder in Deutschland noch in der Europäischen Union. Vielmehr existieren nur in wenigen Rechtsbereichen einzelne Regelungen, die Fragen des Ressourcenschutzes betreffen.

Das Forschungsprojekt „Rechtliche Instrumente des allgemeinen Ressourcenschutzes“ (FKZ 3711 18 102) wurde vom September 2012 bis Ende 2016 durchgeführt. Das gleichnamige Buch, das die wesentlichen Ergebnisse der Untersuchung enthält, ist bereits erschienen und auf der Seite des Umweltbundesamtes als kostenloser Download verfügbar.

Text: Universität Kassel | Überarbeitung: Elisabeth Hensel

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