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Dieselskandal: Resultat einer „Kultur der Missachtung des Rechts“

Eine beleuchtete Texaco Tankstelle bei Nacht. Symbolbild für den Dieselskandal.

Der Deutsche Bundestag (5. Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode) hat Prof. Dr. Martin Führ förmlich als Sachverständigen bestellt. In diesem gerichtsähnlichen Verfahren hat er ein Gutachten für den Deutschen Bundestag erstellt, welches die verwaltungsrechtlichen Grundlage des Verhaltens der Hersteller und der Behörden beleuchtet. Eine gekürte und in ihren Schlussfolgerungen fortgeschriebene Fassung erschien dann im März 2017 in der Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ); eine erweiterte Stellungnahme  zum Diesel-Gipfel am 2. August 2017.

Ausgehend von dem langjährigen Schwerpunkt in der Lehre („Recht der Industrieanlagen“) arbeitet der Unterzeichner bereits über 25 Jahre an einem juristischen Kommentar zum Bundes-Immissionsschutzgesetz mit (Kommentierung zentraler Vorschriften, darunter die §§ 1 und 2 BImSchG sowie zur Änderung vorhandener Industrieanlagen). Seit 2016 bin ich alleiniger Herausgeber des Kommentars „GK-BImSchG“. In dessen untergesetzlichem Regelwerk verankert sind u.a. die EU-Immissionsgrenzwerte für Feinstaub und Stickoxide, deren Einhaltung in Darmstadt und etwa 80 weiteren deutschen Städten große Schwierigkeiten bereitet. Hauptverursacher sind dabei Emissionen aus Diesel-Pkw. Dem wollte die EU entsprechend dem primärrechtlich verankerten Grundsatz „rectify at source“ durch strengere Abgasnormen für Diesel PKW begegnen (Euro 5 und Euro 6); zusätzlich gibt es eine gesonderte Verordnung für die Nachbehandlung der Abgase zur Reduktion der Stickoxide.

Die Autohersteller haben diese Vorschriften aber unterlaufen, indem sie in ihren Fahrzeugen illegale „Abschalteinrichtungen“ verbaut haben, die dafür sorgen, dass auf dem Prüfstand die Grenzwerte erfüllt sind, im realen Straßenbetrieb aber nicht. Das Kraftfahrbundesamt hat es unterlassen, von den Herstellern genauere Angaben zu den Abschalteinrichtungen einzufordern und ohne wirkliche Prüfung die „EG-Typgenehmigung“ erteilt. Damit haben sowohl die Hersteller als auch die Behörde gegen die Vorgaben des EU-Rechts verstoßen. Die Fahrzeuge sind damit illegal auf der Straße unterwegs – und versuchen damit eine Schadstoffbelastung, die zu gesundheitlichen Schäden führt. Dabei sind die Grenzwerte schon ein politischer Kompromiss: Der VDI hatte bereits 2004 einen Wert von 20 µg/m3 gefordert (VDI 2310, Blatt 12, S. 38; festgesetzt wurde dann der doppelt so hohe Wert (40 µg/m3).

Gutachten und Stellungnahme lösten eine Vielzahl von Interviews und Stellungnahmen in führenden deutschen Tages- und Wochenzeitungen (u.a. Süddeutsche Zeitung, ZEIT, Spiegel, Spiegel-Online) bis hin zum Darmstädter Echo aus. Aber auch der „Economist“ und „Forbes“ berichtete.

Hinzu kommen etwa ein Dutzend Interviews für öffentlich-rechtliche Medienanstalten (Fernsehen und Hörfunk), darunter:

–          ZDF-Frontal 21 (15.12.2015 + Interview in Langfassung [Einschreibeschlüssel: NOCG_2017]; 16.2.2016video),
–          ZDF Zoom vom 8.5.2017, Wdh. auf ZDF-Info am 14.89.2017,
–          ARD-RBB Kontraste vom 24.11.2016,
–          ARD-SWR Report Mainz; ganze Sendung + Langfassung des Interviews sowie u.a. HR-Maxx, HR-Info.

Zusätzlich zu diesen Magazin-Beiträgen griffen zahlreiche Nachrichtensendungen die Ergebnisse der wissenschaftlichen Untersuchungen auf; darunter heute, heute-journal (mit Interview), Tagesschau, Tagesthemen, Hessenschau u.v.a.m.

Text: Dr. Martin Führ

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